Kontakt Haftungsausschluss
> Ravensburg Vorarlberg Liechtenstein
 
Bildung
Schule & Studium
Leben A-Z
Rat & Tat
Arbeit
Beruf & Job
Freizeit
Tipps & Links
Europa
& Weltweit
Über aha
Facts & Figures
Standort: Home > Arbeit: Beruf und Job Schrift vergroessern Schrift verkleinern

Arbeit: Beruf und Job

Arbeit:
Wie komme ich am besten zu einem Job? Dürfen Lehrlinge Überstunden machen?
Wer vertritt ArbeitgeberInnen und wer ArbeitnehmerInnen?
Wie und wo kann ich mich sozial engagieren? Wie und wo kann ich im Ausland arbeiten? Woher kriege ich im Juni noch einen Ferienjob?
Hol dir die Infos im "aha"!

Migration am Arbeitsplatz
Diese Seite des DGB Bildungswerks klärt dich über die Migration in der Arbeitswelt auf. Ist man selber davon betroffen, kann man sich auf dieser Seite Hilfestellung holen. Wenn dich dieses Themengebiet interessiert, kannst du auf dieser Seite verschiedene Berichte darüber nachlesen. Ebenso findest du hier Berichte von bekannten Firmen, die sich für mehr Integration der Migranten am Arbeitsplatz stark machen.
>> mehr

Arbeitsschutz

... für Erwachsene
Die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen. Es geht z.B. um die Gestaltung des Arbeitsplatzes, Schutz vor Chemikalien und Krankheitserregern, beim Einsatz von Geräten und Maschinen, vor Lärm und Gefahren sowie um die Verringerung und Vermeidung belastender Arbeitsverfahren.
Dies zu gewährleisten ist Aufgabe des Arbeitsschutzes. Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber.
Die rechtlichen Grundlagen für das Arbeitsschutzhandeln im Betrieb sind die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften - insbesondere das Arbeitsschutzgesetz - sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger.
>> zum Arbeitschutzgesetz


... für junge Menschen
Wer noch nicht volljährig ist, für den gilt das „Jugendarbeitsschutzgesetz“. Darin enthalten sind auch die „Kinderarbeitsschutzverordnungen“ mit Regelungen über die Beschäftigung von Kindern ab 13 Jahren. Das „Jugendarbeitsschutzgesetz“ schützt Kinder und Jugendliche vor unangemessenen Arbeitsbedingungen wie gefährlicher Arbeit, Arbeit die zu lange dauert, zu schwer oder ungeeignet ist.
>> zum Jugendarbeitsschutzgesetz
Stand: 27.04.2010
 
  E-Mail: info@aha-ravensburg.de | Fon: 01801-463624 | Fax: 01801-463625 | Impressum & Disclaimer  

Level Triple-A conformance icon, W3C-WAI Web Content Accessibility Guidelines 1.0 Valid HTML 4.01! Valid CSS!